
Mit der Einführung der EU-KI-Verordnung (Künstliche Intelligenz-Verordnung) steht eine bedeutende Änderung im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz vor der Tür. Diese Verordnung hat das Potenzial, die Arbeitswelt signifikant zu beeinflussen, und somit ist es für Betriebsräte unerlässlich, sich mit den Details und deren Implikationen vertraut zu machen.
Was ist die EU-KI-Verordnung?
Die EU-KI-Verordnung ist ein umfassendes Regelwerk, das im Mai 2024 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Ziel dieser Verordnung ist es, die Nutzung von KI-Systemen zu regulieren, um die Sicherheit und die Grundrechte der Bürger zu schützen. Sie kategorisiert KI-Systeme basierend auf ihrem Risiko für die Gesellschaft:
Unakzeptables Risiko: KI-Systemen, die gegen Grundrechte verstoßen, wird der Einsatz verboten.
Hohes Risiko: Dies bezieht sich auf KI-Systeme, die in kritischen Bereichen wie Gesundheitswesen, Verkehr, Bildung oder öffentliche Ordnung und Sicherheit eingesetzt werden. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen.
Begrenztes Risiko: Hierbei handelt es sich um Systeme, die weniger riskant sind, aber dennoch bestimmte Transparenzpflichten erfüllen müssen.
Minimales Risiko: Die meisten KI-Anwendungen fallen in diese Kategorie und unterliegen keiner spezifischen Regulierung.
Relevanz für Betriebsräte
Betriebsräte haben bei der Implementierung und Überwachung von KI-Systemen eine zentrale Rolle:
Informations- und Beteiligungsrechte: Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte das Recht, über die Einführung neuer Technologien informiert zu werden. Dies beinhaltet auch KI-Systeme. Betriebsräte sollten sich sicherstellen, dass sie frühzeitig und vollständig über Pläne zur Einführung von KI informiert werden.
Schutz der Beschäftigten: Die Verordnung legt großen Wert auf die Rechte der Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf Überwachung, Datenverarbeitung und Automatisierung. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass die Einführung von KI-Systemen nicht zu Diskriminierung führt und die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert.
Mitbestimmung: Betriebsräte können in der betrieblichen Personalplanung (§ 92 BetrVG) und bei der Einführung von technischen Einrichtungen (§ 87 BetrVG) mitbestimmen. Diese Rechte sind besonders bei der Implementierung von KI-Systemen von großer Bedeutung.
Aktueller Stand der Umsetzung in deutsches Recht
Die EU-KI-Verordnung ist direkt anwendbar, bedeutet aber auch, dass nationale Gesetze angepasst werden müssen, um eine einheitliche Implementierung zu gewährleisten. In Deutschland läuft derzeit die Anpassung des nationalen Rechts:
Gesetzgebungsprozess: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits erste Entwürfe für ergänzende nationale Regelungen veröffentlicht, die die KI-Verordnung präzisieren und in den deutschen rechtlichen Kontext einbetten.
Rundblickseite und Newsletter: Auf Plattformen wie betriebsrat.de wird über aktuelle Entwicklungen informiert, und es gibt spezielle Rundblickseiten sowie Newsletter, die Betriebsräte über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten.
Beratung und Schulung: Es gibt zunehmend Schulungen und Beratungen durch Einrichtungen wie die Hans-Böckler-Stiftung, die Betriebsräte auf die neuen Herausforderungen vorbereiten.
Erste Ausblicke auf die juristische Praxis
Rechtsprechung: Es wird erwartet, dass die Rechtsprechung sich schnell mit den neuen Regelungen auseinandersetzen muss. Besonders im Hinblick auf die Definition und Klassifizierung von "hohem Risiko" wird es wahrscheinlich zu ersten Gerichtsentscheidungen kommen.
Unterlassungsansprüche: Obwohl die Verordnung keine direkten Unterlassungsansprüche wie im Betriebsverfassungsrecht vorsieht, könnte es in der Praxis zu Forderungen nach einstweiligen Verfügungen kommen, um den Einsatz problematischer KI-Systeme zu stoppen. Dies könnte Parallelen zur Diskussion um die Rechte von Europäischen Betriebsräten haben, wo solche Verfügungen in anderen EU-Ländern bereits erfolgreich angewandt wurden.
Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen: Unternehmen, die gegen die KI-Verordnung verstoßen, könnten mit hohen Bußgeldern rechnen. Betriebsräte sollten sicherstellen, dass ihre Unternehmen diese Risiken verstehen und entsprechend handeln.
Für Betriebsräte ist die EU-KI-Verordnung nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Gelegenheit, die Interessen der Beschäftigten in der Ära der Künstlichen Intelligenz zu schützen und zu gestalten. Durch aktive Informationsbeschaffung und Mitwirkung können sie sicherstellen, dass die Einführung von KI-Systemen im Einklang mit den Interessen der Belegschaft und den rechtlichen Anforderungen der neuen Verordnung erfolgt.
Bleiben Sie informiert, nutzen Sie Ihre Rechte und helfen Sie dabei, die Zukunft der Arbeit in einer sich wandelnden technologischen Landschaft mitzugestalten.
Disclaimer:
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